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Schweinemast vs. Trinkwasserschutz

  • von: admin
  • hochgeladen: 14.03.2011
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Schweinemast vs. Trinkwasserschutz
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Eisenstadt, 11. März 2011. - „Wir brauchen zum Schutz des burgenländischen Trinkwassers nachhaltige Lösungen und keine Schmähparaden der niederösterreichischen Agrar-Lobby“, sagt SPÖ-Klubobmann Christian Illedits zu den jüngsten Entwicklungen rund um die Expansion der Schweinemast-Industrie in Lichtenwörth. Weder die Behauptung, dass das aktuelle Projekt keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfe, noch die Ankündigung eines „Schrumpf-Schongebietes“ werde dem Problem gerecht. „Jedes neue Projekt ist verpflichtend einer UVP zu unterziehen, weil die Gesamtbelastung unseres Trinkwassers berücksichtigt werden muss. Außerdem muss ein grenzüberschreitendes Grundwasser-Schongebiet den kritischen Bereich auf dem Gemeindegebiet von Lichtenwörth einschließen. Nur so kann die Nitratbelastung der Trinkwasserspeicher für rund 200.000 Menschen in NÖ und Nordburgenland in Grenzen gehalten werden“, betont Illedits.

Der SPÖ-Politiker stellt angesichts der aktuellen Diskussion klar:• Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist unumgänglich: Die neu geplante Schweinemastanlage ist zwar isoliert betrachtet mit 1990 Stellplätzen unter dem UVP-Schwellenwert von 2500 Tieren angesetzt, jedoch mit anderen Vorhaben, die in einem räumlichen Zusammenhang stehen und mit diesen gemeinsam den jeweiligen Schwellenwert erreichen, zu kumulieren. Der bestehende Stall in unmittelbarer Nachbarschaft ist daher mit seinen - ebenso 1990 – Tieren zum eingereichten Projekt zu addieren, womit die UVP-Grenze von 2500 deutlich überschritten wird. Eine UVP ist daher notwendig, weil vom Gesetz als Umgehungsschutz vorgesehen.

• Grundwasserschongebiet muss in ausreichend dimensionierter Größe verordnet werden: Durch ein Gutachten ist der Zusammenhang zwischen Massentierhaltung in Lichtenwörth und dem Anstieg der Nitratwerte auf den Brunnenanlagen Neufeld zweifelsfrei erwiesen. Die von den NÖ-Behörden ausgearbeitete Schongebietsverordnung klammert den trinkwassersensiblen Teil auf dem Gemeindegebiet von Lichtenwörth aber aus - also jenen Bereich, der für den Nitratanstieg in Neufeld entscheidend ist. Das Schongebiet ist nach Süden bis Lichtenwörth auszudehnen (ca. 5 km2), um den kritischen Bereich abzudecken. Diese Gesamtfläche war auch bei den länderübergreifenden Gesprächen Ausgangsbasis, wurde aber nun einseitig von NÖ reduziert.

• Sanierung des Grundwassers nötig: Als direkte Auswirkung der Schweinemast-Industrie haben sich die Nitratwerte beim Brunnen Neufeld 1 auf 71 mg/l, beim Brunnen Neufeld 2 auf 50 mg/l erhöht – Tendenz steigend. Bisher haben Bundesminister Berlakovich bzw. das Land Niederösterreich als Wasserrechtsbehörden keine Sanierungsschritte zur dauerhaften Gewährleistung von Nitratgehalten unter dem gesetzlichen Grundwasserschwellenwert von 45 mg/l im Trinkwassereinzugsbereich der Brunnenanlagen in Neufeld gesetzt. „Dieses schwerwiegende Problem darf nicht länger ignoriert werden“, fordert Klubchef Illedits.

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