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Für wen gelten die Jugendschutzgesetze? Wie lange darf ich wegbleiben? Ab wann darf ich rauchen und Alkohol trinken? Darf ich mit Zustimmung der Eltern auf Campingplätzen übernachten? Das Burgenländische Jugendschutzgesetz 2002 enthält Antworten auf diese Fragen. Ab sofort können die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes gratis von der LJR-Homepage auf das Handy heruntergeladen oder von Handy zu Handy überspielt werden. Die Informationen stehen so jugendgerecht jederzeit und überall zur Verfügung.
„Wir sind bemüht, Jugendliche umfassend über jugendspezifische Themen zu informieren, und nutzen dazu die Kommunikationskanäle der Jugendlichen“, sagt Steindl. Laut aktueller Statistik der heimischen Regulierungsbehörde besitzt jeder Österreicher, statistisch gesehen beinahe 1,5 Handys oder andere mobile Endgeräte. Im 2. Quartal 2010 wurden 1,58 Mrd. SMS verschickt. „Das Handy ist somit das am meisten favorisierte Gerät unter den neuen Medien und das Kommunikations- und Unterhaltungsmedium schlechthin“, so Steindl. Formularende
„Das ist auch der Grund, warum wir das neue Handy-Service anbieten und zwar nicht nur unseren burgenländischen Jugendlichen, sondern auch all jenen, die das Burgenland besuchen und z. B. an Festivals (Nova Rock, Wiesen,…) teilnehmen. Wir sind mit diesem Service Vorreiter aller Bundesländer“, so Steindl. Die gesetzlichen Bestimmungen können über die LJR-Homepage heruntergeladen werden. Voraussetzung dafür ist ein Handy mit Internet-Funktion (Java-Handy). Wenn das nicht der Fall ist, dann können die Infos auch von Handy zu Handy überspielt werden. Auf der LJR-Homepage wird dafür ein eigener Button eingerichtet. Tauchen dann beispielsweise beim Weggehen Fragen auf, können die gesetzlichen Bestimmungen rasch über das Handy abgerufen werden z. B. zum Thema Begleitpersonen, Altersnachweis oder Strafen. In einem weiteren Schritt wollen wir auch für spezielle Handytypen Apps (Applications) zur Verfügung stellen.
In Österreich ist der Jugendschutz nicht einheitlich geregelt. Alle neun Bundesländer haben eigene Jugendschutzgesetze. Für Kinder und Jugendliche gilt immer das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem sie sich gerade aufhalten.Die Jugendschutzgesetze der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien sind in für den Jugendschutz relevanten Bestimmungen aufeinander abgestimmt. In diesen Bundesländern darf man bis zum vollendeten 14. Lebensjahr von 5 bis 22 Uhr weggehen. D. h. Jugendliche, die z. B. in Wien oder Niederösterreich unterwegs sind, können unser Service ebenfalls nutzen. Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz sind für Erwachsene Geldstrafen bzw. Ersatzfreiheitsstrafen, für Jugendliche verpflichtende Belehrungs- und Informationsgespräche und unter Umständen auch Geldstrafen vorgesehen.
LJR goes New Media
„Darüber hinaus werden wir im Jänner Aktivitäten in Richtung Web 2.0 starten. Die LJR-Homepage wird zu diesem Zweck neu gestaltet und mit zusätzlichen Inhalten versehen“, erläutert Steindl.
Über Facebook wird das LJR auf neue Projekte und Aktivitäten hinweisen bzw. allgemeine Infos platzieren.
LJR auf Youtube und auf Flickr – Veranstaltungen, Wettbewerbe, Aktionen des Landesjugendreferates sind ab Jänner auf Youtube und Flickr zum Nachsehen abrufbar.
Über Twitter erfolgen kurzfristige Benachrichtigung über kurz aktuelle Aktivitäten und Projekte des LJR
RSS-Feeds: Die Benutzer können die Beiträge der LJR Homepage abonnieren. Der Vorteil eines RSS-Feeds besteht darin, dass Benutzer nicht mehr jede Homepage anklicken müssen, um zu erfahren, ob es neue Beiträge gibt, sondern dies vom Feedreader automatisch erledigt wird.
Erstellung einer Iphone-App für die Homepage des LJR Burgenland. In der App werden alle Artikel der Homepage-Startseite mit Bild, Überschrift und kurzer Beschreibung angezeigt.











